Rauchwarnmelder wurden Pflicht – Änderung der BauO NRW
Ab dem 01.04.2013 müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31.12.2016 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat im Regelfall der unmittelbare Besitzer sicherzustellen. Die entsprechende Änderung der Landesbauordnung wurde durch einen neuen Absatz 7 in § 49 BauO NRW umgesetzt (https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5820031106092333838#det277791).